Gefährdungsbeurteilung Mit der Gefährdungsbeurteilung Risiken frühzeitig vorbeugen
Gefährdungen zu beurteilen, die für die Beschäftigten mit ihrer Tätigkeit verbunden sind, ist die Basis für gelebten Arbeitsschutz im Betrieb. Sie hilft Belastungsschwerpunkte zu erkennen und beugt Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vor.
Störungsfrei und sicher arbeiten
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie hilft zu entscheiden, wo, in welchem Umfang und wie dringend Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten erforderlich sind. Regelmäßige Aktualisierungen der Gefährdungsbeurteilung unterstützen den kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Betrieb.
Risikofaktoren für das Muskel-Skelett-System durch physische Belastungen, lassen sich mithilfe der Gefährdungsbeurteilung frühzeitig erkennen, arbeitsbezogenen Beschwerden und Erkrankungen kann vorgebeugt werden. Das hat direkte Auswirkungen auf das Arbeitsleben: Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz können so langfristig gefördert und erhalten werden.
Der Gesetzgeber hat mit dem Arbeitsschutzgesetz alle Unternehmerinnen und Unternehmer dazu verpflichtet, die Gefährdungen für ihre Beschäftigten im Betrieb zu ermitteln und zu beurteilen.
So geht`s
Arbeitsschutz ist Sache des Chefs oder der Chefin. Als Unternehmensleitung tragen Sie die Verantwortung für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen – und damit auch für eine angemessene Gefährdungsbeurteilung. So will es das Arbeitsschutzgesetz.
Einzelne Aufgaben im Arbeitsschutz dürfen Sie an fachkundige Personen übertragen. Wichtig: Der Auftrag muss schriftlich erfolgen, Verantwortungsbereiche und Befugnisse sind konkret zu definieren.
Sie werden nicht allein gelassen – kompetente Fachleute stehen der Unternehmensleitung zur Seite. So können Sie beispielsweise Unterstützung von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt erhalten.
Auch Ihre Unfallversicherung berät und unterstützt, wenn es um die Gefährdungsbeurteilung und Präventionsmaßnahmen geht. Ebenso beraten die Ämter für Arbeitsschutz oder das Gewerbeaufsichtsamt.
Hilfestellung erhalten Sie darüber hinaus bei Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Ebenfalls lohnt es sich, mit den Krankenkassen Kontakt aufzunehmen. Sie halten für ihre Versicherten unterschiedliche Programme zur Vorbeugung oder Reduzierung von Beschwerden des Muskel-Skelett-Systems bereit.
Achtung: In alle Angelegenheiten des Arbeitsschutzes müssen Sie Ihre Personalvertretung mit einbinden. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat sie Mitbestimmungsrechte.
Tipp: Beziehen Sie Ihre Beschäftigten in die Gefährdungsbeurteilung ein. Sie kennen den eigenen Arbeitsplatz am besten und können häufig hilfreiche Verbesserungsvorschläge für die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze beitragen.
Ob Heben oder Tragen, langanhaltendes Stehen oder Knien, oder das Bedienen vibrationsstarker Geräte – an jedem Arbeitsplatz gibt es unterschiedliche körperliche Belastungen für Beschäftigte. Dabei unterscheidet man grundsätzlich sechs unterschiedliche Belastungsarten:
- Heben, Halten und Tragen
- Ziehen und Schieben
- Manuelle Arbeitsprozesse
- Ganzkörperkräfte
- Körperfortbewegung
- Körperzwangshaltungen
Beim Bedienen vibrationsstarker Maschinen oder Fahrzeuge können zudem folgende Belastungen auftreten:
Um Ihnen das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems zu erleichtern, finden Sie hier praktische Hilfen.
- Arbeitshilfe für die Gefährdungsbeurteilung bei Muskel-Skelett-Belastungen: Diese GDA-Arbeitshilfe unterstützt Sie bei den sieben Schritten, die für die Beurteilung von Gefährdungen des Muskel-Skelett-Systems und Festlegung von Maßnahmen notwendig sind und dient gleichzeitig zur Dokumentation.
- Basischeck und Einstiegsscreening: Um zu klären, ob körperliche Belastungen bei der Arbeit vorkommen und ob deshalb eventuell Maßnahmen erforderlich sind, ist es in einem ersten Schritt sinnvoll, zunächst einen Basis-Check und dann gegebenenfalls ein Einstiegsscreening durchzuführen.
- Branchenspezifische Beurteilungshilfen: Ab Sommer 2023 finden Sie hier erste Beurteilungshilfen speziell für Ihre Branche. Diese Hilfen unterstützen Sie beim Ermitteln und Bewerten von Muskel-Skelett-Belastungen sowie bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen.
- DGUV-Information 208-033 "Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen: Diese Broschüre und die im Anhang verfügbare einfache Checkliste hilft Ihnen ebenfalls dabei, Belastungen des Rückens und der Gelenke zu erkennen, einzuschätzen und – falls erforderlich – Maßnahmen einzuleiten.
- DGUV Information 208-053 "Mensch und Arbeitsplatz – Physische Belastungen: Mit dieser Informationsschrift wollen wir Ihnen dabei helfen, mögliche Quellen oder Ursachen von zu hohen physischen Belastungen bereits bei der Arbeitsplatzplanung zu erkennen und diesen durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.
- Gefährdungsbeurteilung mit den Leitmerkmalmethoden: Die Leitmerkmalmethoden ermöglichen neben der Bewertung von Muskel-Skelett-Belastungen auch die Möglichkeit, Defizite bei der Arbeitsgestaltung zu erkennen. Und bieten zusätzlich Hinweise auf sinnvolle Maßnahmen. Formblätter mit Handlungsanleitungen stehen für die verschiedenen Belastungsarten zur Verfügung.
- Handbuch Gefährdungsbeurteilung: Die Informationen im Handbuch unterstützen beim Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung bei physischen Belastungen. Sie bieten sowohl grundlegendes Wissen als auch praktische Hilfen und weiterführende Quellen.
- Immissions- und Orientierungswerte für die Gefährdungsbeurteilung bei Hand-Arm- bzw. Ganzkörpervibrationen: Die in den Tabellen dieser Broschüre enthaltenen Werte helfen Ihnen dabei, die Höhe der Belastungen durch Vibrationen und den ggf. erforderlichen Handlungsbedarf abzuschätzen.
Sieben Schritte zur Gefährdungsbeurteilung
Womit fange ich an?
Nutzen Sie die Arbeitshilfe als praktische Handlungs- und Dokumentationshilfe. Abhängig vom Arbeitsplatz und den Arbeitsbedingungen können Beschäftigte verschiedenen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sein. Daher ist es sinnvoll, bei der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsbereichen, Tätigkeiten oder nach besonderen Personengruppen zu unterscheiden. Bei der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung ermitteln Sie die Gefährdungen, die bei der jeweiligen Tätigkeit auftreten. Für Arbeitsbereiche oder Tätigkeiten mit vergleichbaren Gefährdungen, reicht es in der Regel aus, eine Beurteilung für alle davon betroffenen Arbeitsbereichen und Tätigkeiten durchzuführen.
Besondere Personengruppen
Auch besonders gefährdete Personengruppen wie zum Beispiel Jugendliche oder schwangere Frauen müssen ausreichend geschützt werden und deshalb bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Eine personengruppenbezogene Gefährdungsbeurteilung bietet sich auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit wechselnden Tätigkeiten, für chronisch Kranke oder Leistungsgewandelte an.
Hinweis: Das Mutterschutzgesetz schreibt vor, dass für alle Tätigkeiten vorsorglich auch ein Risiko für schwangere Frauen oder stillende Mütter beurteilt werden muss.
Was ermittle ich?
Eine Belastung für das Muskel-Skelett-System kann durch körperlich herausfordernde Tätigkeiten, Fehlbeanspruchungen oder physikalische Einwirkungen wie Schwingungen ausgelöst werden. Beispiele dafür sind das Heben von Lasten, langandauerndes Arbeiten auf den Knien oder das Bedienen von vibrierenden Maschinen am Arbeitsplatz. Von einer Gefährdung spricht man, wenn Beschäftigte durch diese Belastungen gesundheitlich beeinträchtigt werden können. Hierbei spielen auch Defizite bei der Arbeitsplatzgestaltung, eine hohe Arbeitsbelastung oder unzureichende Qualifikation und Unterweisung eine Rolle.
Welche körperlichen Belastungen können vorkommen?
Man unterscheidet grundsätzlich sechs unterschiedliche Belastungsarten:
- Heben, Halten und Tragen
- Ziehen und Schieben
- Manuelle Arbeitsprozesse
- Ganzkörperkräfte
- Körperfortbewegung
- Körperzwangshaltungen
Beim Bedienen vibrationsstarker Maschinen oder Fahrzeuge können zudem folgende Belastungen auftreten:
Wie gehe ich vor?
Für die vorausschauende Ermittlung möglicher Belastungen und Gefährdungen ist es wichtig, in Schritt 2 für jeden festgelegten Arbeitsbereich beziehungsweise für jede Tätigkeit und Personengruppe zunächst Belastungen zu erkennen und festzuhalten. Prüfen Sie dazu, ob die in der Beurteilungshilfe für Ihre Branche (ab Sommer 2023 hier erhältlich) beschriebenen Tätigkeiten und Belastungen für Ihren Betrieb zutreffen und übertragen Sie das Ergebnis in die Arbeitshilfe. Wenn für Ihre Branche noch keine Beurteilungshilfe zur Verfügung steht oder andere als die dort beschriebenen Belastungen vorliegen, nutzen Sie zum Beispiel eine der folgenden Hilfen:
- Basis-Check der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA),
- Checkliste der DGUV Information 208-033 „Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen“
- Orientierungswerte beim Bedienen vibrationsstarker Maschinen oder Fahrzeuge des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) Brandenburg
Befragen Sie außerdem Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Wie bewerte ich Risiken?
Bei der Bewertung der Gefährdungen, die durch Belastungen des Muskel-Skelett-Systems entstehen, können Sie Beurteilungshilfen für Ihre Branche (ab Sommer 2022 erhältlich) verwenden, die Ihnen hier zur Verfügung gestellt werden. Oder Sie bewerten die Gefährdungen selbst. Hierfür können Sie zum Beispiel zunächst:
- den Basis-Ceck beziehungsweise das Einstiegsscreening der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) oder
- die Checkliste der DGUV Information 208-033 "Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen" verwenden.
Betrachten Sie dazu jede einzelne Belastung, die Sie ermittelt haben, und stellen fest, ob Handlungsbedarf für Arbeitsschutzmaßnahmen besteht. Schätzen Sie ein, ob ein Risiko vernachlässigbar, noch akzeptabel oder inakzeptabel ist. Dies richtet sich danach, mit welcher Wahrscheinlichkeit Gesundheitsgefährdungen auftreten und wie gravierend die Folgen sein können.
Für eine genauere Betrachtung können Sie zum Beispiel für die identifizierten Belastungen Leitmerkmalmethoden verwenden. Weitere Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie auch in der DGUV Information 208-033 „Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen“.
Für die Bewertung von Vibrationen beim Bedienen von Maschinen oder Fahrzeugen können Sie Immissionswerte und Orientierungswerte zu Hand-Arm- bzw. Ganzkörpervibrationen des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) Brandenburg oder Datenbanken mit Vibrationswerten (wie KarLA) nutzen.
Übertragen Sie die von Ihnen ermittelten oder aus der Beurteilungshilfe übernommenen Belastungen in die Arbeitshilfe.
Welche Maßnahmen und Lösungen gibt es?
Das Ergebnis der Bewertung gibt Ihnen Hinweise, welche Belastungen reduziert werden müssen. Unabhängig davon sollte es immer Ihr oberstes Ziel sein, die Gefährdungen für alle Beschäftigten zu senken.
Bei der Auswahl der geeigneten Schutzmaßnahmen müssen Sie eine spezielle Rangfolge beachten, das so genannte T-O-P-Prinzip: So haben technische Lösungen (T) stets den Vorrang vor organisatorischen (O) Maßnahmen und diese wiederum vor den persönlichen Maßnahmen (P).
- Überprüfen Sie zunächst, ob sich eine mögliche Belastung durch technische Maßnahmen, wie beispielsweise Hebehilfen oder einen Lastenkran, reduzieren lässt. Technische Maßnahmen sind in der Regel am wirksamsten.
- Ist dies nicht ausreichend, sollten Sie prüfen, ob sich eine Belastung durch organisatorische Maßnahmen, wie beispielsweise einen häufigeren Wechsel der Tätigkeiten oder längere beziehungsweise häufigere Pausen, senken lässt.
- Sind dann noch Belastungen übrig, die nicht beseitigt oder vermieden werden können, greifen persönliche Maßnahmen. Hierzu zählen unter anderem das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung oder die Teilnahme an Schulungen. Persönliche Maßnahmen sind im Allgemeinen am wenigsten wirksam.
Im Idealfall gibt Ihnen das bereits im Schritt 3 genutzte Bewertungsverfahren Hinweise, welche Maßnahmen besonders geeignet sind, Gefährdungen zu reduzieren. Dies ist zum Beispiel bei den Leitmerkmalmethoden der Fall.
Weitere Beispiele für mögliche Maßnahmen zu konkreten Belastungsarten finden Sie in der jeweiligen Beurteilungshilfe für Ihre Branche. Außerdem hilft Ihnen die DGUV Information 208-053 "Mensch und Arbeitsplatz – Physische Belastungen dabei, mögliche Quellen oder Ursachen von zu hohen physischen Belastungen bereits bei der Arbeitsplatzplanung zu erkennen und diesen durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.
Sie entscheiden selbst – am besten gemeinsam mit Ihren Beschäftigten, welche Maßnahmen in Ihrem Unternehmen zum Ziel führen. Die Kosten für Maßnahmen zum Vermeiden oder Verringern der Belastungen dürfen nicht an die Beschäftigten weitergegeben werden (siehe DGUV Vorschrift 1 beziehungsweise § 3 Arbeitsschutzgesetz).
Was sollten Sie bei der Durchführung der Maßnahmen beachten?
Priorisieren Sie die Maßnahmen. Beseitigen Sie als erstes Gefährdungen beziehungsweise Belastungen, die mit der größten Wahrscheinlichkeit eintreten oder den höchsten Schaden verursachen.
Wenn Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Auswahl und Festlegung der Maßnahmen und deren Durchführung einbinden, erhöhen Sie die Akzeptanz für die Maßnahmen und den Erfolg in der täglichen Arbeit.
Lernen Sie hier die Grundprinzipien für langfristig erfolgreiche Maßnahmen kennen und lassen Sie sich von Guten Beispielen inspirieren.
Hinweis: Legen Sie bei den Schutzmaßnahmen fest: Wer macht was bis wann?
Überprüfen Sie die Umsetzung und die Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen direkt nach den vereinbarten festgelegten Terminen und danach in regelmäßigen Abstanden fortlaufend. Das kann zum Beispiel durch eine Begehung des Arbeitsplatzes, Befragung der Beschäftigten oder Messungen erfolgen. Nutzen Sie gegebenenfalls auch erneut die Instrumente, die Sie bereits in Schritt 3 verwendet haben.
Um zu beurteilen, ob die getroffenen Maßnahmen ihre Wirkung erzielt haben, beantworten Sie sich folgende Fragen:
- Wurden die Maßnahmen durch die von Ihnen beauftragten Personen auftragsgemäß und termingerecht umgesetzt?
- Sind die Gefährdungen wirklich beseitigt oder zumindest hinreichend reduziert worden?
- Sind infolge der umgesetzten Maßnahmen neue Gefährdungen entstanden ( wie andere Belastungen des Muskel-Skelett-Systems, Unfallgefahren usw.)?
Halten Sie die Ergebnisse schriftlich fest, etwa mit der Arbeitshilfe. Sie sind Bestandteil der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.
Was mache ich, wenn eine Gefährdung nicht vollständig beseitigt wurde?
Stellen Sie zunächst fest, warum diese Gefährdung noch besteht. Ziehen Sie dazu auch Ihre Arbeitsschutzexpertinnen und -experten (Betriebsärztin, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit) zu Rate. Legen Sie erneut Maßnahmen fest, um die Gefährdung zu beseitigen, und überprüfen Sie auch hier wiederum abschließend die Wirksamkeit.
Wann sollte die Gefährdungsbeurteilung fortgeschrieben werden?
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind kontinuierliche Prozesse, die nie abgeschlossen sind. Systematisches Arbeitsschutzhandeln bedeutet deshalb, die Gefährdungsbeurteilung fortzuschreiben, aktuell zu halten und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Mögliche Anlässe sind:
- Fehlende Wirksamkeit der bisher getroffenen Maßnahmen
- Hinweise auf bisher nicht berücksichtigte Gefährdungen
- Beinaheunfälle, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden
- personelle Veränderungen
- ein erhöhter Krankenstand mit erkennbarem Bezug zu Arbeitsorganisation und Prozessabläufen
- Änderungen in der Arbeitsorganisation und von Prozessabläufen
- Umgestaltung von Arbeits- und Verkehrsbereichen
- Neuanschaffung von Maschinen, Geraten und Arbeitsmitteln
- neue oder geänderte Gesetze, Arbeitsschutzvorschriften oder Regeln
Anlassunabhängig sollte die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig, zum Beispiel einmal pro Jahr überprüft werden. Damit verbunden sind mindestens einmal jährlich die Unterweisungen der Beschäftigten durchzuführen.