Fachlich unabhängige Unterstützung Jeder Betrieb hat eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Damit die eigenen Beschäftigten sicher und gesund arbeiten können, muss sich jedes Unternehmen beim Arbeitsschutz von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. So ist es in DGUV Vorschrift 2 der („Unfallverhütungsvorschrift – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) geregelt.
Auch wenn ein Betrieb nicht so groß ist, dass er eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin fest angestellt beschäftigt: Klein- und Kleinstbetriebe zwischen einem und 50 Beschäftigten werden ebenfalls arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut. Unternehmerinnen und Unternehmer kaufen sich diese Dienstleistungen ein.
Im Auftrag der Unternehmen für die Beschäftigten
Aufgabe von Betriebsarzt oder Betriebsärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es, Unternehmerinnen und Unternehmer bei der gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe zu beraten und zu unterstützen, beispielsweise im Rahmen der vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung.
Betriebsarzt oder Betriebsärztin helfen darüber hinaus bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb und ermitteln, welchen Einfluss die Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Sie beraten Unternehmensleitungen und Beschäftigte bei Fragen zur Ergonomie und zu sinnvollen bzw. erforderlichen Schutzmaßnahmen, zum Beispiel bei drohenden Gesundheitsgefahren durch Muskel-Skelett-Belastungen. Sie führen auch die arbeitsmedizinischen Vorsorgen durch.
Betriebsärzte bzw. Betriebsärztinnen und die Fachkraft für Arbeitssicherheit besuchen den Betrieb regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen und dokumentieren ihre Tätigkeiten.
Als Unternehmensleitung müssen Sie dafür sorgen, dass Namen und Kontaktdaten Ihrer betreuenden Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihrer Betriebsärztin oder Ihres Betriebsarztes in Ihrem Betrieb bekannt sind.
Ich suche eine Betriebsärztin bzw. einen Betriebsarzt. Wer kann mir weiterhelfen?
Viele Berufsverbände, Innungen und Kammern haben für ihre Mitgliedsunternehmen Rahmenverträge für eine betriebsärztliche Betreuung ausgehandelt. Fragen Sie bei Ihrer Interessenvertretung nach diesen Angeboten. Folgende arbeitsmedizinische Fachverbände bieten auf ihren Internetseiten eine entsprechenden Suche an:
- Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte e.V.
- Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V.
Ich suche eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wer kann mir weiterhelfen?
Wenn Sie Kontakt zu Fachkräften für Arbeitssicherheit suchen, empfehlen wir Ihnen, sich an folgende Institution zu wenden:
Dort finden Sie eine Liste GQA-geprüfter Angebote. Das unabhängige GQA-Gütesiegel bestätigt, dass die Anbietenden über alle personellen, fachlichen, sächlichen und organisatorischen Voraussetzungen verfügen, um ein Unternehmen in Fragen des Arbeitsschutzes qualifiziert und umfassend zu beraten. Fehlt das GQA-Gütesiegel, können diese Voraussetzungen trotzdem erfüllt sein, wenn die Anbietenden auf die freiwillige und kostenpflichtige GQA-Güteprüfung verzichtet haben.
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Wer unterstützt
Prävention gelingt nur gemeinsam: wenn alle im Betrieb für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sorgen.
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Von guten Beispielen lernen
Wie gute Maßnahmen wirken: Lösungsideen aus Unternehmen zeigen, worauf es in der Praxis ankommt.