Was können Unternehmerinnen und Unternehmer tun?
- Stellen Sie sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person durchgeführt wird.
- Erfassen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung Art, Ausmaß und Dauer der Schwingungs-Exposition.
- Nehmen Sie die Arbeitsbedingungen unter die Lupe, zum Beispiel die Temperaturen und die Arbeitszeit. Beachten Sie auch die Herstellerangaben bezüglich der Vibrationsemissionen.
- Wird der Auslösewert überschritten, sollten Sie technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Belastungen zu verringern.