OP-Team in einem Operationssaal

Erzwungenes Stehen

Zu den Körperzwangshaltungen gehört auch das lang andauernde erzwungene Stehen ohne eine wirksame Unterbrechung oder einen Belastungswechsel.

Wann spricht man von einer Gefährdung?

Die Höhe der körperlichen Belastung hängt vom Ausmaß und der Dauer der erzwungenen Körperhaltung und möglichen Unterbrechungen oder Belastungswechseln ab. Da die Gefährdung durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt wird, kommt es auf die Ausprägung der einzelnen Faktoren an.

Wegen der Vielzahl der relevanten Faktoren wird die Gefährdung mit der Leitmerkmalmethode "Körperzwangshaltungen" bewertet, die alle diese Faktoren berücksichtigt. Es liegt immer dann eine wesentlich erhöhte oder hohe körperliche Belastung vor, wenn nach der Leitmerkmalmethode der Risikobereich 3 oder 4 erreicht wird. Im Einzelfall, zum Beispiel bei Menschen mit Vorerkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, kann schon dann eine Gefährdung vorliegen, wenn der Risikobereich 2 erreicht ist.

Welche Beschwerden können auftreten?

Erzwungene Körperhaltungen führen zu einer hohen statischen Beanspruchung der Muskulatur, wodurch es zu einer unzureichenden Sauerstoffversorgung der betreffenden Muskelbereiche kommen kann. Mögliche Folgen sind Muskelermüdung und schmerzhafte Muskelverspannungen insbesondere im Rücken, die die Leistungsfähigkeit einschränken. Auf die Dauer können sich durch anhaltendes Stehen schmerzhafte funktionelle Einschränkungen des gesamten Bewegungsapparats entwickeln. Weiterhin sind Kreislaufbeschwerden möglich und speziell eine Behinderung der venösen Blutzirkulation in den Beinen, was die Entstehung von Krampfadern begünstigt. Darüber hinaus kann das erzwungene Stehen Knie- und Hüftgelenksbeschwerden hervorrufen oder verstärken.

Handlungsempfehlungen