Eine Frau guckt im Sitzen durch ein Mikroskop.

Erzwungenes Sitzen

Ein erzwungenes Sitzen über längere Zeit und ohne wirksame Unterbrechung oder Belastungswechsel oft verbunden mit vorgebeugter oder verdrehter Rumpfhaltung gehört ebenfalls zu den körperbelastenden Zwangshaltungen.

Wann spricht man von einer Gefährdung?

Die Höhe der körperlichen Belastung hängt vom Ausmaß und der Dauer der erzwungenen Körperhaltung sowie möglichen Unterbrechungen oder Belastungswechseln ab. Da die Gefährdung durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt wird, kommt es auf die Ausprägung der einzelnen Faktoren an.

Wegen der Vielzahl der relevanten Faktoren wird die Gefährdung mit der Leitmerkmalmethode "Körperzwangshaltungen" bewertet, die alle diese Faktoren berücksichtigt. Es liegt immer dann eine wesentlich erhöhte oder hohe körperliche Belastung vor, wenn nach der Leitmerkmalmethode der Risikobereich 3 oder 4 erreicht wird. Im Einzelfall, zum Beispiel bei Menschen mit Vorerkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, kann schon dann eine Gefährdung vorliegen, wenn der Risikobereich 2 erreicht ist.

Welche Beschwerden können auftreten?

Erzwungenes Sitzen führt zu einer hohen statischen Beanspruchung der Muskulatur, wodurch es zu einer unzureichenden Sauerstoffversorgung der entsprechenden Muskelbereiche kommen kann. Mögliche Folgen sind Muskelermüdung und schmerzhafte Muskelverspannungen in Rücken, Schulter oder Armen sowie Einschränkungen der Leistungsfähigkeit. Auf Dauer kann diese Zwangshaltung schmerzhafte funktionelle Einschränkungen des gesamten Bewegungsapparats auslösen. Dabei sind insbesondere der obere Rücken, die Arme und Schultern betroffen. Es können dadurch aber auch Hüftgelenksbeschwerden ausgelöst beziehungsweise verstärkt werden. Der erzwungene Bewegungsmangel erschwert den Rücktransport des Bluts aus den Beinen, was zur Schwellung der Beine führen kann. Auf lange Sicht können sich daraus Gefäßschäden entwickeln. Die Unterforderung des Herz-Kreislauf-Systems verringert die körperliche Fitness.

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