Auf einem Erdbeerfeld pflücken Arbeiterinnen und Arbeiter in gebückter Haltung

Erzwungene Rumpfbeuge

Zwangshaltungen mit erzwungener Rumpfbeuge und genauso lang andauerndes Drehen des Rumpfes sind deutlich anders zu betrachten als die Ruhepositionen im aufrechten Stehen oder Sitzen.

Wann spricht man von einer Gefährdung?

Die Höhe der körperlichen Belastung hängt vom Ausmaß und der Dauer der erzwungenen Rumpfbeuge sowie von möglichen Unterbrechungen und Belastungswechseln ab. Da die Gefährdung durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt wird, kommt es auf die Ausprägung der einzelnen Faktoren an.

Wegen der Vielzahl der relevanten Faktoren wird die Gefährdung mit der Leitmerkmalmethode "Körperzwangshaltungen" bewertet, die alle diese Faktoren berücksichtigt. Es liegt immer dann eine wesentlich erhöhte oder hohe körperliche Belastung vor, wenn nach der Leitmerkmalmethode der Risikobereich 3 oder 4 erreicht wird. Im Einzelfall, zum Beispiel bei Menschen mit Vorerkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, kann schon dann eine Gefährdung vorliegen, wenn der Risikobereich 2 erreicht ist.

Welche Beschwerden können auftreten?

Die erzwungene Rumpfbeuge führt einer hohen statischen Beanspruchung der Muskulatur, wodurch es zu einer unzureichenden Sauerstoffversorgung der entsprechenden Muskelbereiche kommen kann. Mögliche Folgen sind eine Muskelermüdung und schmerzhafte Muskelverspannungen in Rücken, Schulter, Armen oder Beinen, die die Leistungsfähigkeit einschränken. Insbesondere die Lendenwirbelsäule und die Hüftgelenke werden bei der Rumpfbeuge stark belastet. Wird diese Tätigkeit über lange Zeiträume ausgeübt, kann sie insbesondere im unteren Rückenbereich schmerzhafte funktionelle Einschränkungen auslösen oder verstärken. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Bandscheibenschäden der Lendenwirbelsäule möglich, die ggf. als Berufskrankheit anerkannt werden können. Darüber hinaus können Arbeiten in langdauernder Rumpfbeuge zu Herz-Kreislauf-Beschwerden führen.

Handlungsempfehlungen