Besichtigte Betriebe verbessern ihren Arbeitsschutz Ergebnisse aus dem GDA Arbeitsprogramm Muskel-Skelett-Erkrankungen
Die Besichtigung und Beratung von Aufsichtspersonal führt in Betrieben mit Arbeitsschutzmängeln zu Verbesserungen in allen MSE-relevanten Bereichen. So lautet ein Ergebnis des Arbeitsprogramms Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Fünf Jahre lang – von 2013 bis 2018 – wurde untersucht, was Betriebe tun, um Risikofaktoren für MSE erfolgreich zu verringern. Dazu wurden branchenübergreifend über 13.000-mal Betriebe besichtigt. Die Ergebnisse zeigen, wo Handlungsbedarf besteht und was bereits gut funktioniert.
Handlungsbedarf besteht beispielsweise bei der Gefährdungsbeurteilung physischer Belastungen: Nur jeder zweite Betrieb (56 Prozent) führte diese gesetzlich vorgeschriebene Analyse vollständig durch. Das gilt auch für Unterweisungen und Anleitungen am Arbeitsplatz. Ebenso bedenklich ist die mangelnde Inanspruchnahme der arbeitsmedizinischen Vorsorge. 38 von 100 Beschäftigte in besonders belastenden Arbeitsbereichen suchten ihren Betriebsarzt oder ihre Betriebsärztin kaum oder nie auf.
Beratung durch Aufsichtspersonal wirkt
Wie nachhaltig sich die Beratung durch das Aufsichtspersonal auf den Arbeitsschutz auswirkt, verdeutlichen die durchgeführten Zweitbesichtigungen. Betriebe, bei denen das Aufsichtspersonal bei der Erstbesichtigung erkennbare Arbeitsschutzmängel festgestellt hatte, wurden ein weiteres Mal besucht. Das Ergebnis: Viele Betriebe intensivierten ihr Engagement im Arbeitsschutz erheblich, etwa bei der Beurteilung physischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung. Die Zahl der Betriebe, die sie angemessen durchführten, kletterte von 18 Prozent bei der Erst- auf 59 Prozent bei der Zweitbesichtigung.
Führungskräfte haben Vorbildfunktion
Die Auswertung der Betriebsbesichtigungen machte auch deutlich, wie sehr es bei der MSE-Prävention auf die Führungskräfte ankommt: Dort, wo sie ein vorbildliches Präventionsverhalten vorleben und MSE-präventives Verhalten der Beschäftigten unterstützen, standen Unternehmen in allen MSE-relevanten Bereichen deutlich bessere da. Sie hatten häufiger eine angemessene Gefährdungsbeurteilung durchgeführt (75 Prozent gegenüber 56 Prozent durchschnittlich), hatten die Regelungen im Umgang mit Lasten sowie die Unterweisung und Anleitung der Beschäftigten erfolgreicher umgesetzt und erfüllten in höherem Umfang die gesetzlichen Anforderungen für die arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge.
Betriebsgröße beeinflusst MSE-Prävention
Ein Blick in die erfassten Daten zeigt auch, dass es einen Zusammenhang zwischen Betriebsgröße und der Umsetzung von Maßnahmen zur MSE-Prävention gibt. Während fast drei Viertel der besichtigten Betriebe mit mehr als 249 Beschäftigten die entsprechende Gefährdungsbeurteilung angemessen durchgeführt hatten, war es in Kleinstbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten noch nicht einmal die Hälfte. Auch bei der Unterweisung und Anleitung der Beschäftigten sowie bei der Schulung von Führungskräften schnitten größere Betriebe deutlich besser ab. Auf die Beteiligung der Beschäftigten an der Arbeitsplatzgestaltung und das Verhalten der Führungskräfte hat die Betriebsgröße dagegen scheinbar keinen Einfluss.
Für die Prävention in der Praxis ergeben sich daraus folgende Empfehlungen:
- Ganzheitlich vorgehen. Ergonomische Arbeitsbedingungen und gesundheitsgerechtes Arbeitsverhalten immer gemeinsam betrachten und fördern.
- Von Betriebsbesichtigungen profitieren. Bei Besichtigungen vor Ort können Arbeitsschutzexpertinnen und -experten wie zum Beispiel das Aufsichtspersonal der Unfallversicherungsträger und Länder praxisnah beraten.
- Führungskräfte stärken. Ihnen kommt eine wichtige Rolle in der Präventionsarbeit zu. Passgenaue Instrumente und Angebote motivieren und befähigen sie zum gesunden Führen.
- Klein- und Kleinstbetriebe unterstützen. Optimale Unterstützungshilfen entwickeln, mit denen kleine Betriebe ihr betriebliches Engagement weiter verbessern können.
Film: Fünf Jahre Arbeitsprogramm MSE