Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

Illustration Schritt 7 Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

Wann sollte die Gefährdungsbeurteilung fortgeschrieben werden?

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind kontinuierliche Prozesse, die nie abgeschlossen sind. Systematisches Arbeitsschutzhandeln bedeutet deshalb, die Gefährdungsbeurteilung fortzuschreiben, aktuell zu halten und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Mögliche Anlässe sind:

  • Fehlende Wirksamkeit der bisher getroffenen Maßnahmen
  • Hinweise auf bisher nicht berücksichtigte Gefährdungen
  • Beinaheunfälle, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden
  • personelle Veränderungen
  • ein erhöhter Krankenstand mit erkennbarem Bezug zu Arbeitsorganisation und Prozessabläufen
  • Änderungen in der Arbeitsorganisation und von Prozessabläufen
  • Umgestaltung von Arbeits- und Verkehrsbereichen
  • Neuanschaffung von Maschinen, Geraten und Arbeitsmitteln
  • neue oder geänderte Gesetze, Arbeitsschutzvorschriften oder Regeln

Anlassunabhängig sollte die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig, zum Beispiel einmal pro Jahr überprüft werden. Damit verbunden sind mindestens einmal jährlich die Unterweisungen der Beschäftigten durchzuführen.